Das Schweizer Lernprogramm für die Taxiprüfung

Mit dem Programm e.driver Professional haben Sie garantiert eine optimale Prüfungsvorbereitung für die Taxiprüfung (BPT, Code 121)

Wer die Taxifahrer Theorieprüfung bestehen will, findet in e.driver Professional eine ideale Software, mit der man effizient online lernen kann. Sie haben Zugang zu über 200 Prüfungsfragen und zu Lektionen, in denen Ihnen das nötige Wissen für die Prüfung vermittelt wird. e.driver Professional gibt es auch als App für Smartphones und Tablets. Somit können Sie dieses effiziente Lernprogramm auch unterwegs überall nutzen.

Hier finden Sie einige Testfragen aus unserem Programm:

(für die Antwortmöglickeiten einfach auf die Fragen klicken)

  • Frage 1 - Für wen gilt die ARV?

    a) Die ARV 2 gilt für die Fahrer von leichten Motorwagen, schweren Personenwagen, Gesellschaftswagen mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz, die nicht für berufsmässige Personentransporte verwendet werden

    b) Die ARV 2 gilt für die Führer von Lastwagen, schweren Personenwagen, Gesellschaftswagen mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz und von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen, die für berufsmässige Personentransporte verwendet werden

    c) Die ARV 2 gilt für die Fahrer von leichten Motorwagen, schweren Personenwagen, Gesellschaftswagen mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz und von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen die für berufsmässige Personentransporte verwendet werden

    Richtige Antwort: c)

    ARV2, Art.3 "Grundsatz", Abs. 1: Die Verordnung gilt für Führer von leichten Motorwagen (Art.10, Abs.2 VTS), schweren Personenwagen (Art.11, Abs.2, Bst.b VTS), Gesellschaftswagen mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (Art.11, Abs.2, Bst.d VTS in Verbindung mit Art.4, Abs.2bis ARV11) und von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art.15, VTS), die für berufsmässige Personentransporte verwendet werden.

  • Frage 2 - Wann spricht man von "regelmässigen Fahrten"?

    a) Regelmässig sind Fahrten, wenn sie in Zeitabständen von weniger als 16 Tagen mindestens zweimal durchgeführt werden

    b) Regelmässig sind Fahrten, wenn sie in 5 Arbeitstagen in einer Arbeitswoche wenigstens zweimal durchgeführt werden

    c) Regelmässig sind Fahrten, wenn sie in Zeitabständen von weniger als 14 Tagen wenigstens 4 mal durchgeführt werden

    Richtige Antwort: a)

    ARV 2; Art.3 "Grundsatz", Abs. 1bis: Als berufsmässig gelten Fahrten, die regelmässig von einem Führer oder mit einem Fahrzeug durchgeführt werden und mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden soll. Regelmässig sind Fahrten, wenn sie in Zeitabständen von weniger als 16 Tagen mindestens zweimal durchgeführt werden. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt ein Fahrpreis zu entrichten ist, der die Fahrzeugko­sten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.

  • Frage 3 - Lenken eines in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges im Ausland

    a) Lenkt ein Fahrer im Ausland ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug, das ausser dem Führersitz für eine Platzzahl von höchstens acht Personen zum Verkehr zugelassen ist, so gilt diese Verordnung, sofern die von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen nicht strengere Vorschriften vorsehen

    b) Lenkt ein Fahrer im Ausland ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug, das ausser dem Fahrersitz für eine Platzzahl von höchstens 8 Personen zum Verkehr zugelassen ist, so gilt in jedem Fall nur die ARV 1

    c) Lenkt ein Fahrer im Ausland ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug, das ausser dem Fahrersitz für eine Platzzahl von mehr als 8 Personen zum Verkehr zugelassen ist, so gilt die ARV2, sofern die von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen nicht strengere Vorschriften vorsehen

    Richtige Antwort: a)

    Lenkt ein Führer im Ausland ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug, das ausser dem Führersitz für eine Platzzahl von höchstens acht Personen zum Verkehr zugelassen ist, so gilt ARV 2, sofern die von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen nicht strengere Vorschriften vorsehen. Für Führer von Fahrzeugen mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz gilt die ARV 1.

Lektionen

Die Theorie zur Taxiprüfung wird auf attraktive Art und Weise erklärt. Jede der 6 Lektionen wird mit einem Test abgeschlossen und ermöglicht so eine gute Lernkontrolle.

Prüfung

Die Testfragen sind sehr prüfungsnahe. Das Programm führt Sie interaktiv durch alle Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Taxi Prüfung und wertet die Antworten für Sie aus. Alle Fragen sind durch Prüfungsexperten kommentiert und die Antworten werden begründet. Mit dem adaptiven Lernsystem nach Sebastian Leitner erhalten Sie einen Lerncomputer, der eine Frage so oft wiederholt, bis Sie dreimal hintereinander richtig gelöst wird. Die dynamische Abfrage von Wissenslücken steigert die Lerneffizienz erheblich.

Standortanforderungen inklusive

Als einziges Lernprogramm zeigt Ihnen e.driver Professional auch, welche Anforderungen in verschiedenen Schweizer Kantonen und Städten bestehen, um das Taxigewerbe ausüben zu dürfen. 

Web Zugang

Über https://professional.edriver.ch haben Sie einen Web Zugang zu allen 200+ Prüfungsfragen und Lektionen für angehende Taxifahrer. Dies ermöglicht Ihnen einen noch einfacheren Zugriff auf alle Fragen.

e.driver Professional ersetzt nicht den Theorieunterricht bei Ihrem Fahrlehrer, sondern ist ergänzend dazu einzusetzen.

App

Mit e.driver Professional ist auch ein App für den online Zugang über Smartphone, für alle Plattformen enthalten. Ob Zuhause oder Unterwegs, mit dem App haben Sie e.driver Professional immer dabei und können sich noch effizienter auf die Prüfung vorbereiten.

Erfolgsgarantie

Sollten Sie die Theorieprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie innert 30 Tagen nach Ablauf Ihres 18 monatigen Zugangs, den Zugang jeweils wieder um 6 Monate verlängern (maximal 3 Jahre).
So lernen Sie immer mit den neusten Fragen und der aktuellsten Version von e.driver Professional bis zum erfolgreichen Bestehen der Theorieprüfung.

Systemvoraussetzungen: Alle Plattformen. Web Browser benötigt.

 

Die Berechtigung BPT 121

Berechtigung BPT - Mindestalter: 19 Jahre
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C bzw. B1 und C1 oder der Spezialkategorie F. Wer ein Taxi lenken will, muss vorher ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder höheren Kategorie absolviert haben. Als Taxifahrer erhält man bei bestandener Prüfung die Lizenz 121.

 

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